Studieren im Ausland
Interessieren Sie sich für ein Auslandsstudium? Informieren Sie sich am besten hier über die verschiedenen Austauschmöglichkeiten.
Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen zu den ERASMUS-Programmen der Studienrichtung Ägyptologie. Lesen Sie die Informationen aufmerksam. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Fachkoordinatorin unserer Studienrichtung.
Bitte lesen sie auch die Informationsblätter und Checklisten des International Office sorgfältig durch. Diese Dokumente enthalten wichtige allgemeine (nicht studienrichtungsspezifische) Informationen. Sie finden diese im rechten Randinhalt unter "Quick Info".
1. Studienplätze
Voraussetzung für einen Erasmus-Studienaufenthalt sind Abkommen unserer Studienrichtung mit Universitäten im Ausland. Hier können Sie nach den verfügbaren Plätzen in unserer Studienrichtung suchen.
2. Voraussetzungen
Das ERASMUS-Programm richtet sich an ordentliche Studierende der Universität Wien, die sich zum Zeitpunkt des Antritts frühestens im 3. Semester der des Bachelorstudiums Ägyptologie befinden.
Beim Masterstudium Ägyptologie gibt es keine zeitliche Empfehlung.
Beim Masterstudium Ägyptologie Version 2019 besteht die Möglichkeit über Erasmus+ erworbene Leistungen nach Genehmigung durch die Studienprogrammleitung im Ausmaß von 10 ECTS für das "Mobilitätsmodul" anerkennen zu lassen.
Sprachnachweis
Für alle nicht-deutschsprachigen Partneruniversitäten ist für die Bewerbung um einen Erasmus-Platz an der Univiersität Wien ein Sprachnachweis erforderlich. Das Prüfungsdatum darf zum Zeitpunkt der Bewerbung maximal vier Jahre zurückliegen. Die erforderlichen Sprachniveaus werden von der jeweiligen Gastuniversität vorgegeben (mindestens B1). Das konkrete geforderte Niveau ist hier für jeden Platz ersichtlich. Bitte informieren Sie sich auch direkt bei Ihrer gewünschten Gastuniversität, welche sprachlichen Voraussetzungen gefordert sind und ob die Universität selbst einen zusätzlichen Sprachnachweis verlangt (zB TOEFL, IELTS etc).
Für Partneruniversitäten in Portugal, Spanien, Italien, Frankreich und französischsprachige Universitäten in Belgien und der Schweiz ist in jedem Fall ein Sprachnachweis über die jeweilige Landessprache vorzuweisen.
Das vorgeschriebene Sprachniveau ist bereits zum Zeitpunkt der Bewerbung nachzuweisen. Bei Bewerbungen für mehrere, verschiedensprachige Länder sind gegebenenfalls auch mehrere entsprechende Sprachnachweise zu erbringen.
Weitere Informationen zum Sprachnachweis finden Sie hier.
3. Bewerbungsfristen
In der Hauptvergabephase werden Plätze für das Wintersemester, das Sommersemester oder für das ganze Studienjahr vergeben. Restplätze für das Sommersemester werden im Zuge der Restplatzvergabe vergeben.
Hauptvergabe: ab 05.03.2024
Bewerbungsfrist: 19.01.2024 bis 05.03.2024
Restplatzvergabe: für das Sommersemester 2025
Studierende, die im Sommersemester 2025 einen Erasmus+ Aufenthalt absolvieren möchten, können sich um einen Restplatz bewerben.
4. Bewerbungsprozedere
Die Bewerbung erfolgt in mehreren Schritten. Detaillierte Informationen zum Ablauf der Bewerbung finden Sie auf der Website des International Office.
Bewerbung beim Fachkoordinator/in
Sie müssen sich auch bei Ihrer Fachkoordinatorin für Ihren gewünschten Platz per e-mail bewerben. Nach Terminvereinbarung erfolgt ein kurzes Bewerbungsgespräch (persönlich oder via Video-Tool). Zusätzlich zu den über Mobility Online eingereichten Unterlagen benötigen wir noch:
- Sammelzeugnis
Auswahlkriterien
- formale Voraussetzungen sind erfüllt
- Studienleistung und -fortschritt (mindestens abgeschlossene STEOP)
- Inhalt und Argumentation Ihrer Motivation im Bewerbungsschreiben
Weitere Auswahlkriterien:
Bei mehreren Bewerbungen für einen Platz werden zusätzliche Beurteilungskriterien wie z. B. Notendurchschnitt herangezogen.
Nominierung
Im nächsten Schritt werden Sie von Ihrer Fachkoordinatorin für den Auslandsaufenthalt nominiert. Die nominierten Studierenden werden durch das International Office per Email verständigt.
5. Kurswahl und Learning Agreement
Learning Agreement
Detaillierte Informationen zum Learning Agreement, in dem festgelegt wird, welche Lehrveranstaltungen in welchem Umfang von ECTS Sie während Ihres Auslandsaufenthalts absolvieren werden, finden Sie auf der Seite des International Office.
Informieren Sie sich über das Lehrangebot an Ihrer Gastuniversität und vergleichen Sie den dortigen Studienplan mit unserem und besprechen Sie das geplante Programm mit Ihrer Fachkoordinatorin. Das Learning Agreement wird direkt in Mobility Online erstellt und bearbeitet und muss bis zur kommunizierten Frist auch von Ihrer SPL online freigegeben worden sein. Bitte lassen Sie sich daher nicht bis kurz vor der Frist Zeit, Ihr Learning Agreement in Mobility Online zur Unterschrift durch die SPL(s) freizugeben. Vor Antritt des Aufenthalts (bis spätestens zwei Wochen nach Antritt des Aufenthalts) muss das Learning Agreement auch von der Gastuniversität unterschrieben sein.
ECTS und Lehrveranstaltungen
Prinzipiell sollten pro ERASMUS-Semester Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 30 ECTS absolviert werden. Um einen ERASMUS-Zuschuss zu erhalten, müssen Sie in jedem Fall mindestens 3 an der Universität Wien anerkannte ECTS pro Monat erbringen. Dies ist die absolute Mindestforderung, die nicht unterschritten werden darf. Sollte dies der Fall sein, muss das Stipendium zurückgezahlt werden.
Sollte Ihr Auslandsaufenthalt der Abfassung Ihrer Diplom- bzw Masterarbeit oder Dissertation dienen, wird dies im Learning Agreement durch die Angabe des Titels und die Unterschrift des Betreuers/der Betreuerin bestätigt. In diesem Fall müssen Sie in der Regel keine Lehrveranstaltungen absolvieren -- beachten Sie aber, dass einige Gastuniversitäten dennoch die Absolvierung einzelner Lehrveranstaltungen verlangen können.
Informieren Sie sich bei Ihrer Gastuniversität, welche Lehrveranstaltungen Sie als Incoming-Studierende absolvieren dürfen. Von unserer Seite gibt es bezüglich der Kurswahl keine Vorgaben.
6. Anrechnungen
Bei Erasmus+ handelt es sich um ein Vollzeitstudium, d.h. grundsätzlich sind Studienleistungen im Ausmaß von 30 ECTS Credits pro Semester zu absolvieren. Die detaillierten Bedingungen (z.B. Rückforderungsgrenze für den Mobilitätszuschuss) sind Teil der Zuschussvereinbarung; nähere Infos dazu finden Sie unter "Finanzielles".
Die Anerkennung beantragen Sie mit dem Antragsformular, welches Sie gemeinsam mit dem Zeugnis der Gastuniversität bei Ihrem SSC/Ihrer SSSt einreichen müssen.
Fristen für die Anerkennung:
- 2 Monate nach der Rückkehr aus dem Ausland
- Studierende, deren Aufenthalt im Juni oder später endet: 15. November
Nach erfolgreicher Anerkennung durch Ihre SPL müssen Sie zwei Dokumente für den Leistungsnachweis in Mobility Online hochladen, nämlich (1) das Zeugnis der Gastuniversität (Transcript of Records) und (2) den Anerkennungsbescheid.
Sollte aus Verschulden der Studierenden die Anerkennung nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß nachgewiesen werden können, kann es zur Rückforderung des gesamten oder eines Teiles des Mobilitätsstipendiums kommen.
Bezieher*innen von Studienbeihilfe müssen Anerkennungsunterlagen auch bei der Stipendienstelle einreichen. Bitte beachten Sie hier die internen Fristen und Richtlinien der Stipendienstelle.
Weitere Hinweise zur Anerkennung:
- Sprechen Sie die im Ausland gewählten Kurse (auch Abänderungen) unbedingt immer mit Ihrer Studienprogrammleitung ab.